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Neue Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg

Zu Vorsitzenden Richtern am Verwaltungsgericht Oldenburg wurden die Richter am Verwaltungsgericht Dr. Thomas Hombert und Stefan Wörl ernannt. Die Ernennungsurkunden überreichte ihnen der Präsident des Verwaltungsgerichts Oldenburg Klaus Streichsbier am 4. August 2016.

Dr. Thomas Hombert ist 43 Jahre alt und wurde in Nordhorn geboren. Nach seinem Abitur absolvierte er ein Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hannover, das er als Diplomverwaltungswirt abschloss. 1996 nahm er in Göttingen das Studium der Rechtswissenschaften auf. Nach dem ersten Staatsexamen promovierte er dort bis 2003 zu einem verfassungsrechtlichen Thema. Sein Referendariat leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig und trat nach seinem zweiten Staatsexamen im Januar 2006 seinen Dienst als Richter in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit an. Im Jahr 2008 wurde er für ein Jahr an das Sozialgericht Hannover abgeordnet, bevor er 2009 zum Verwaltungsgericht Oldenburg wechselte und im Februar 2009 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde.

Mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter übernimmt Dr. Hombert den Vorsitz der neu eingerichteten 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg, zu deren Zuständigkeiten u.a. das Asylrecht und das Abfallrecht gehören. Dr. Thomas Hombert ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Stefan Wörl ist 52 Jahre alt und wurde in Flensburg geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Das sich anschließende Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. Nach seinem zweiten Staats-examen trat er im Januar 1993 seinen Dienst als Richter beim Verwaltungsgericht Oldenburg an und wurde im Januar 1996 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Neben seiner Tätigkeit als Richter ist Stefan Wörl als Prüfer für das Niedersächsische Justizprüfungsamt tätig.

Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter übernimmt er den Vorsitz der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg, zu deren Zuständigkeit u.a. das Ausländerrecht, Jagd-, Forst- und Fischereirecht und das Brand- und Katastrophenschutzrecht sowie Tierschutzrecht gehören.

Stefan Wörl ist verheiratet und hat vier Kinder.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.08.2016

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