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Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt über Sperrung der Ortsumgehung Bensersiel

Die 5. Kammer des VG Oldenburg verhandelt über eine Klage auf Sperrung der Ortsumgehung Besersiel


Am 22. November 2017 verhandelt die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg über eine Klage auf Sperrung der Ortsumgehung Bensersiel (Az. 5 A 2233/16).

Der Kläger ist Eigentümer von Flächen, über die die Ortsumgehung Bensersiel verläuft. Der dem Bau der Straße zu Grunde liegende Bebauungsplan ist vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2014 für ungültig erklärt worden. Hintergrund war die Tatsache, dass die Straße durch ein faktisches Vogelschutzgebiet verläuft. Gleichwohl war sie errichtet und für den Straßenverkehr freigegeben worden.

Der Kläger verlangt mit seiner im Mai 2016 erhobenen Klage die Verurteilung der beiden Beklagten (1. Stadt Esens und 2. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr), den Straßenverkehr durch eine geeignete Beschilderung zu unterbinden und seine Grundstücke dafür nicht länger in Anspruch zu nehmen.

Im Hinblick auf die mittlerweile erfolgte Sperrung der Straße durch eine entsprechende Beschilderung beanstandet der Kläger, dass diese nicht ausreichend sei, da die Straße immer noch genutzt werde und die Sperrung jederzeit wieder aufgehoben werden könne.

Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Straße zurückgebaut werden muss.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 10:00 Uhr. Sie findet im Sitzungssaal 1 des Gerichtsgebäudes Kasinoplatz 1 in Oldenburg statt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.08.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Karl-Heinz Ahrens

Verwaltungsgericht Oldenburg
Pressesprecher
Schloßplatz 10
26122 Oldenburg
Tel: 0441 220-6026

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