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VG Oldenburg weist Klagen betreffend geplante Offshore-Windparks in der Nordsee ab

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteilen vom 11. Dezember 2008 die Klagen der Inselgemeinde Wangerooge und der Stadt Borkum gegen in der Nordsee geplante Offshore- Windparks abgewiesen (Az.: 5 A 2025/08 und 5 A 2653/08).

Die Klagen richteten sich gegen geplante Offshore- Windparks in der Nordsee, die ca. 13 km nordöstlich von Wangerooge (Nordergründe) und ca. 14,5 km nordwestlich von Borkum (Riffgat) entstehen sollen. Für die in der 12 Seemeilen Zone geplanten Windparks hatte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg den als Beigeladene am Verfahren beteiligten Windparkbetreibern (Energiekontor AG für Nordergründe und ENOVA GmbH & Co. KG) sog. immissionsschutzrechtliche Vorbescheide erteilt, mit denen über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden worden ist. Die Klägerinnen machten mit ihren Klagen geltend, dass sie durch die Errichtung und das Betreiben der Windparks in ihren Rechten verletzt würden. Denn der bislang unverstellte Blick auf das Meer werde durch die von den Inseln aus sichtbaren Windenergieanlagen beeinträchtigt. Nachteilige Folgen für die landschaftliche Prägung und den Tourismus seien zu erwarten.

Das Gericht hat die Klagen als unzulässig abgewiesen, weil den Klägerinnen die Klagebefugnis fehle. Denn eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden durch die außerhalb der Gemeindegebiete liegenden Windparks sei ausgeschlossen. Nachteilige Folgen für den Tourismus oder den Kurortstatus seien nicht überzeugend dargelegt worden. Das behauptete Risiko vermehrter Schiffshavarien mit Verschmutzungen der Strände könne nicht den Windparks zugerechnet werden, sondern gehe allenfalls von den jeweiligen Schiffen aus. Auch auf europäisches Gemeinschaftsrecht und den Schutz durch die Flora -Fauna- Habitat- Richtlinie (FFH- Richtlinie) bzw. die Vogelschutzrichtlinie könnten sich die Klägerinnen nicht mit Erfolg berufen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile kann die Zulassung der Berufung bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden.

In einem weiteren anhängigen Klageverfahren des Naturschutzbundes BUND gegen den geplanten Offshore Windpark Nordergründe, in dem naturschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht werden, ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht bestimmt worden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.12.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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