Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt am 28. Oktober 2009 über eine Klage, mit der sich eine Bürgerin der Stadt Oldenburg gegen die Baugenehmigung für das zurzeit in Bau befindliche Einkaufszentrum "Schlosshöfe" wendet. Die Baugenehmigung, deren Aufhebung die Klägerin erreichen möchte, gestattet einem Investor die Herstellung eines innerstädtischen Einkaufszentrums mit einer Geschossfläche von insgesamt knapp 35.000 m² und 436 Einstellplätzen am östlichen Rand der Oldenburger Innenstadt in unmittelbarer Nähe des Schlosses. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnhauses, das an einer von Osten auf die Innenstadt zuführenden Straße liegt. Sie verweist auf eine erhebliche Lärmvorbelastung für ihr Grundstück und macht insbesondere geltend, infolge des Einkaufszentrums werde sich der Verkehr und mit ihm der Lärm im Bereich ihres Grundstücks unzumutbar verstärken.
Vorangegangene Anträge der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Baugenehmigung und damit auf einen vorläufigen Baustopp hat das Verwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 22. September 2008 und 15. Januar 2009 mit der Begründung abgelehnt, dass durch das genehmigte Vorhaben voraussichtlich keine Rechte der Klägerin verletzt werden. Die gegen diese Entscheidungen erhobenen Beschwerden der Klägerin blieben vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.
Die mündliche Verhandlung am 28. Oktober 2009 findet im Sitzungssaal 2 der Nebenstelle des Gerichts, Mühlenstraße 5 in Oldenburg um 09.30 Uhr statt.