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Klage gegen Baugenehmigung für "Schlosshöfe" erfolglos

 

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom heutigen Tage (Az. 4 A 1354/08) eine Klage abgewiesen, mit der sich eine Bürgerin der Stadt Oldenburg gegen die Baugenehmigung für das zur Zeit im Bau befindliche Einkaufszentrum "Schlosshöfe" gewandt hat. Dieses wird mit einer Geschossfläche von insgesamt knapp 35 000 m² und 436 Einstellplätzen am östlichen Rand der Oldenburger Innenstadt in unmittelbarer Nähe des Schlosses errichtet. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnhauses, das an einer von Osten auf die Innenstadt zuführenden Straße liegt.

Nachdem die Klägerin schon in zwei vorangegangenen vorläufigen Verfahren jeweils in zwei Instanzen unterlegen war, blieb auch ihre Klage ohne Erfolg. Wie der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, wird sie durch die Baugenehmigung nicht in ihren Rechten verletzt. Es fehle an einem ausreichenden Zusammenhang zwischen dem Bauvorhaben und der Verkehrssituation im Bereich ihres Grundstücks. Der das Einkaufszentrum auslösende Verkehr habe sich dort bereits mit dem übrigen Verkehr vermischt. Außerdem erhöhe sich der Verkehrslärm, dem das Grundstück ausgesetzt sei, durch das Vorhaben nicht spürbar. Zudem sah das Gericht weiterhin keine rechtlich bedeutsame Verknüpfung zwischen der Errichtung des Einkaufszentrums und Planungen für ein Parkhaus in der Nähe des Grundstücks der Klägerin an der Straße "Am Festungsgraben".

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zulässig ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.

 

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