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Ein historischer Abriss zur Verwaltungsgerichtsbarkeit in Oldenburg

1906

Das "Gesetz ... betreffend die Verwaltungsgerichtsbarkeit" wird vom Landtag in der Sitzung vom 11. April 1906 beschlossen, am 9. Mai 1906 vom Großherzog ausgefertigt und noch im Mai 1906 in den drei Gesetzblättern für die einzelnen Teile des Großherzogtums Oldenburg, Lübeck und Birkenfeld verkündet. Durch Verordnung setzt der Großherzog das Gesetz zum 1. Dezember 1906 in Kraft. Dem Oberverwaltungsgericht mit Sitz in der Landeshauptstadt gehören haupt- und ehrenamtliche Richter und vom Landtag zu wählende Laienrichter an. Das Oberverwaltungsgericht ist in zahlreichen Streitsachen erste und letzte Instanz. Es ist außerdem zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der im Herzogtum Oldenburg eingerichteten 17 Verwaltungsgerichte, im einzelnen für die Stadt Oldenburg, das Amt Oldenburg, das Amt Westerstede, die Stadt Varel, das Amt Varel, die Stadt Jever, das Amt Jever, das Amt Rüstringen, das Amt Butjadingen, das Amt Brake, das Amt Elsfleth, die Stadt Delmenhorst, das Amt Delmenhorst, das Amt Wildeshausen, das Amt Vechta, das Amt Cloppenburg und das Amt Friesoythe und außerdem die Gerichte in Birkenfeld und Eutin.

1933

Durch das Oldenburgische Vereinfachungsgesetz vom 27. April 1933 werden aufgehoben die Verwaltungsgerichte für die Amtsbezirke Brake, Butjadingen, Cloppenburg, Delmenhorst, Elsfleth, Friesoythe, Jever, Varel, Westerstede und Wildeshausen; neu errichtet werden Verwaltungsgerichte für die Bezirke Oldenburg, Ammerland, Cloppenburg, Friesland und Wesermarsch.

1937

Übergang des Stadtkreises Wilhelmshaven auf das Land Oldenburg und Umbenennung des Verwaltungsgerichts Rüstringen in das Verwaltungsgericht Wilhelmshaven, Übergang der Landesteile Birkenfeld und Lübeck an das Land Preußen.

1939

Der "Erlaß über die Vereinfachung der Verwaltung" beendet die Arbeit der unteren Verwaltungsgerichte. Ab 1. Dezember 1941 arbeitet nur noch das Oberverwaltungsgericht, das aber im Allgemeinen nur nach ausdrücklicher Zulassung durch die Beschwerdebehörde erreicht werden kann.

1945

Nachdem im Frühjahr das Oberverwaltungsgericht wie alle Gerichte die Arbeit endgültig einstellen muss, beginnen schon im September die Vorarbeiten für eine Wiederaufnahme der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

1946

Zum 1. November 1946 tritt die Verordnung Nr. 55 der Militärregierung über die Bildung des Landes Niedersachsen in Kraft. Zuvor war bereits durch die "Verordnung über die Wiederaufnahme der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Lande Oldenburg vom 26.8.1946" der Wiederbeginn der Arbeit der Verwaltungsgerichte in Oldenburg angeordnet worden. Es werden für jeden Stadt- bzw. Landkreis Kreisverwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht gebildet, die im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorschriften des Gesetzes von 1906 arbeiten.

1948

Mit der Verordnung Nr. 141 wird zum 1. April 1948 die seit langem angestrebte Generalklausel eingeführt. Diese Verordnung wird schon bald durch die Verordnung Nr. 165 abgelöst, mit deren Inkrafttreten am 15. September 1948 die eigenständige oldenburgische Verwaltungsgerichtsbarkeit endet. Die Kreis- und Stadtverwaltungsgerichte werden aufgelöst und die bei diesen anhängigen Verfahren gehen auf das an die Stelle des Oberverwaltungsgerichts getretene Landesverwaltungsgericht über.

1949

Der erste Geschäftsverteilungsplan des neuen Landesverwaltungsgerichts datiert vom 1. Juli 1949. Er sieht zwei Kammern in Oldenburg und je eine Kammer in Aurich und Stade vor.

1960

Die neue bundeseinheitliche Verwaltungsgerichtsordnung gibt dem bisherigen Landesverwaltungsgericht den Namen "Verwaltungsgericht".

1981

Die in Stade tätigen Kammern des Verwaltungsgerichts Oldenburg werden zum neuen Verwaltungsgericht Stade. Die bisherigen auswärtigen Kammern Osnabrück des Verwaltungsgerichts Hannover gelangen zum Verwaltungsgericht Oldenburg.

1993

Aus den bisherigen Kammern Osnabrück entsteht das neue selbständige Verwaltungsgericht Osnabrück.

2006

Am 13. Oktober 2006 wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Oldenburg 100 Jahre alt. Das Gericht gibt zum Jubiläum eine Jubiläumsschrift heraus, in der die wechselvolle Geschichte des Gerichts und die Rechtsprechung über 100 Jahre dokumentiert wird. Herr Staatssekretär Dr. Oehlerking eröffnet im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Schloßplatz 10 den "Tag der offenen Tür". Neben Führungen durch die Räumlichkeiten des Gerichts einschließlich derjenigen der Nebenstelle (Mühlenstraße 5) werden Vorführsitzungen durchgeführt, bei denen Besucher des "Tags der offenen Tür" nicht nur die Möglichkeit haben, als Zuschauer, sondern auch als "ehrenamtliche Richter" mitzuwirken.

2017

Das Verwaltungsgericht Oldenburg ist zuständig für die Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Friesland, Leer, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch und Wittmund. Es bestehen 10 allgemeine Kammern und je eine Kammer für Landes- bzw. Bundespersonalvertretungssachen. Dem Gericht angegliedert sind jeweils eine Disziplinarkammer für Disziplinarsachen des Landes und des Bundes. Zum Gericht gehören 68 Bedienstete, davon 37 Richterinnen und Richter.

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