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Klage gegen Genehmigung für Rinderstall in Rastede abgewiesen

Kläger scheitern mit Klage gegen die Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Tierhaltungsanlage in Rastede


Kläger scheitern mit ihrer Klage gegen die Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Tierhaltungsanlage in Rastede - Kleibrok

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 13. September 2017 (5 A 654/15) die Klage von drei Rasteder Bürgern abgewiesen, die sich gegen die vom Landkreis Ammerland einem Landwirt erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau einer Tierhaltungsanlage wendeten.

Nach eigenen Angaben repräsentieren die Kläger die Bürgerinitiative „Kuhdorf - Nein, danke!“. Sie rügten im Wesentlichen, das Genehmigungsverfahren sei fehlerhaft gewesen. Der Landkreis Ammerland hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müssen. Der Landwirt betreibe keine bäuerliche Landwirtschaft. Die Datenerhebungen und Gutachten für Immissionen aller Art seien fehlerhaft und das Brandschutzkonzept unzureichend. Sie befürchten einen erheblichen Anstieg der Lärmbelästigung durch den zunehmenden Verkehr, unzumutbare Belastungen durch Gerüche und Staub und einen Wertverlust ihrer Grundstücke im angrenzenden Wohngebiet.

Die Klage wies das Verwaltungsgericht Oldenburg ab. Zur Begründung des Urteils wurde im Wesentlichen ausgeführt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht notwendig gewesen. Auch würden die Grenzwerte für Gerüche an den Grundstücken der Kläger nicht überschritten werden. Dort sei zudem allenfalls mit einer irrelevanten Zunahme an Staubimmissionen zu rechnen. Schließlich wies die Kammer darauf hin, dass viele weitere von den Klägern gerügte Gesichtspunkte nicht ihre eigenen Rechte verletzten. Dies betreffe beispielsweise bauplanungsrechtliche Fragen, das Brandschutzkonzept oder die Verkehrsbelastung.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil können die Kläger bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.09.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Karl-Heinz Ahrens

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