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Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt über "Oldenburger Busstreit"

Am 27. Februar 2018 verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg über die Bedienung des Buslinienverkehrs in Oldenburg.


Am 27. Februar 2018 verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg über die Bedienung der Buslinien im Stadtverkehr Oldenburg (Az. 7 A 83/17).

Die Klägerin ist eine aus vier Verkehrsunternehmen gebildete Arbeitsgemeinschaft, welche ab dem 2. Juni 2018 die Buslinien im Stadtverkehr Oldenburg betreiben möchte. Diese werden seit 1985 von der beigeladenen Verkehr und Wasser GmbH (VWG) bedient, deren Anteile überwiegend der Stadt Oldenburg gehören.

Der ebenfalls beigeladene Zweckverband Nahverkehr Bremen/Niedersachsen (ZVBN) beabsichtigt, den Stadtverkehr Oldenburg im Wege einer sogenannten Direktvergabe ab dem 2. Juni 2018 für zehn Jahre erneut an die VWG zu vergeben. Die Klägerin beantragte allerdings entsprechend den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes die Erteilung einer grundsätzlich vorrangigen sogenannten eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigung.

Dies lehnte die Beklagte, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), mit einem Bescheid vom 1. Dezember 2016 ab. Zur Begründung ist im Wesentlichen ausgeführt worden, dass die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt seien, weil nach den vorliegenden gutachterlichen Stellungnahmen die Gefahr bestehe, dass die Klägerin den Linienverkehr wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft betreiben könne.

Hiergegen ist von der Klägerin rechtzeitig Klage erhoben worden. Sie ist der Ansicht, dass sie im Stadtverkehr Oldenburg ausreichende Erträge erzielen könne, so dass die Bedienung der Buslinien über die Zeit von zehn Jahren hinreichend gesichert sei.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 9:30 Uhr. Sie findet im Sitzungssaal Schloßplatz 10 in Oldenburg statt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.11.2017
zuletzt aktualisiert am:
09.11.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Karl-Heinz Ahrens

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